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   EuGH, 26.02.1981 - 64/80   

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https://dejure.org/1981,1987
EuGH, 26.02.1981 - 64/80 (https://dejure.org/1981,1987)
EuGH, Entscheidung vom 26.02.1981 - 64/80 (https://dejure.org/1981,1987)
EuGH, Entscheidung vom 26. Februar 1981 - 64/80 (https://dejure.org/1981,1987)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Giuffrida u.a. / Rat

    1 . RECHTSAKTE DER ORGANE - VERORDNUNG - BEGRIFF

  • EU-Kommission

    Giuffrida u.a. / Rat

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeitsklage gegen eine Entscheidung; Unterscheidung zwischen Verordnung und Entscheidung

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 189 Abs. 2; ; Verordnung Nr. 160/80 des Rates vom 21. Januar 1980 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaft... en und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. RECHTSAKTE DER ORGANE - VERORDNUNG - BEGRIFF

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begriff der Verordnung; Abstrakt-generelle Regelung; Bestimmbarkeit des Adressatenkreises

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1981, 693
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 05.06.1973 - 81/72

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 26.02.1981 - 64/80
    Zudem diene die Verordnung Nr. 160/80, soweit sie die Angleichung der Dienstbezüge betreffe, nicht normativen, sondern administrativen Zwecken, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. Juni 1973 in der Rechtssache 81/72 (Kommission/Rat, Slg. 1973, 575) anerkannt habe.
  • BSG, 20.01.2021 - B 13 R 13/19 R

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente

    Dieses Statut ist als Rechtsakt im europarechtlichen Verordnungsrang (EuGH Urteil vom 26.2.1981 - C-64/80 - Slg 1981, 693 RdNr 6) im Bundesgebiet unmittelbar geltendes (Art. 288 Abs. 2 Satz 1 und 2 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union , zuvor Art. 249 EGV), revisibles Recht (vgl BSG Urteil vom 8.7.1993 - 7 RAr 64/92 - BSGE 73, 10 = SozR 3-4100 § 118 Nr. 4, juris RdNr 16; BSG Urteil vom 29.1.2002 - B 10 EG 2/01 R - BSGE 89, 129 = SozR 3-6940 Art. 3 Nr. 2, juris RdNr 11; BSG Urteil vom 21.2.2013 - B 10 EG 20/12 R - SozR 4-7835 Art. 1 Nr. 2 RdNr 18; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 162 RdNr 4b) .
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 119/83

    Edmund Appelbaum gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Deshalb sind anhand Ihrer ständigen Rechtsprechung die Art und die Zielsetzung des Rechtsaktes zu bestimmen (unter anderem Rechtssache 64/80, Giuffrida und Campogrande, Slg. 1981, 702).

    Nach Ihrer ständigen Rechtsprechung besteht das Unterscheidungsmerkmal darin, ob der betreffende Rechtsakt allgemeine Geltung hat (Rechtssache 64/80, Giuffrida und Campogrande).

  • EuGH, 19.01.1984 - 219/80

    André u.a. / Kommission

    Die beklagte Kommissione hält die Klagen für unzulässig, soweit sie auf die Nichtigerklärung der Verordnungen Nrn. 160/80 und 161/80 gerichtet sind (vgl. Urteil vom 26.2. 1981, Giuffrida und Campogrande, Rechtssache 64/80, Slg. 1981, 693).

    2 Die Kommission hat - insbesondere unter Berufung auf das Urteil des Gerichtshofes vom 26. Februar 1981 (Giuffrida und Campogrande, Rechtssache 64/80, Slg. 1981, 693) - gegenüber diesen Klagen eine Einrede der Unzulässigkeit erhoben, soweit mit ihnen die Nichtigerklärung der Verordnungen Nrn. 160/80 und 161/80 begehrt wird.

  • EuGH, 11.07.1985 - 87/77

    Salerno u.a. / Kommission und Rat

    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 26. Februar 1981 in der Rechtssache 64/80 (Giuffrida und Campogrande/Rat, Slg. 1981, 693) ausgeführt hat, ist als Kriterium der Unterscheidung zwischen einer Verordnung und einer Entscheidung darauf abzustellen, ob der betreffende Rechtsakt allgemeine Geltung hat.
  • EuGH, 30.09.1982 - 242/81

    Roquette Frères / Rat

    7 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 26. Februar 1981 (Rechtssache 64/80, F. Giuffrida und G. Campogrande, Slg. S. 693) entschieden hat, verliert ein Rechtsakt seinen Verordnungscharakter nicht schon dadurch, daß sich die Rechtssubjekte, für die er in einem bestimmten Zeitpunkt gilt, nach Zahl oder sogar Identität mehr oder weniger genau bestimmen lassen, solange feststeht, daß diese Geltung sich aus einer in dem Rechtsakt umschriebenen objektiven Rechts- oder Sachlage in Verbindung mit der Zielsetzung dieses Aktes ergibt.
  • EuGH, 19.01.1984 - 262/80

    Andersen u.a. / Parlament

    Wenn die von den Klägern nach Artikel 173 EWG-Vertrag erhobene direkte Klage gegen die Verordnung Nr. 160/80 unzulässig sei (vgl. Urteil vom 26. Februar 1981, Giuffrida und Campogrande, Rechtssache 64/80, Slg. 1981, 693), können sie nach Ansicht des Parlaments nicht das gleiche Ziel im Wege der Einrede der Rechtswidrigkeit erreichen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1986 - 269/84

    C. Fabbro und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Über eine solche Klage ist auch in bezug auf die Kosten nach den allgemeinen Regeln zu entscheiden: Statt des Artikels 70 ist Artikel 69 § 2 anzuwenden (siehe das Urteil vom 26. Februar 1981 in der Rechtssache 64/80, Giuffrida und Campogrande/Rat, Slg. 1981, 693).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1994 - C-416/92

    H gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Festsetzung der

    Die Kostenentscheidung stützte der Gerichtshof jedoch auf Artikel 70 der Verfahrensordnung (wonach die Organe in den Rechtsstreitigkeiten mit Bediensteten der Gemeinschaften ihre Kosten selbst tragen), obwohl diese Bestimmung nur bei einer Klage nach Artikel 179 anwendbar ist (vgl. Urteil vom 26. Februar 1981 in der Rechtssache 64/80 (Giuffrida und Campogrande/Rat, Slg. 1981, 693 Randnr. 9).
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